Neue DGUV Vorschrift 2 seit dem 01.04.2025
Die Arbeit unserer Sicherheitsfachkräfte von ANWANDER beruht auf der gesetzlichen Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes von 1973 (!!!) und der DGUV Vorschrift 2. Diese Vorschrift von 2011/2012 ist mittlerweile etwas in die Jahre gekommen und wurde nun als neuer Mustertext von der DGUV veröffentlicht: hier klicken
Die wichtigsten Veränderungen aus unserer Sicht:
– Digitale Beratung wird möglich
– Neue Qualifikationen zugelassen
– Fortbildungspflicht verbindlich verankert
Wir von ANWANDER begrüßen als „Ingenieure, die weiterdenken“ ausdrücklich die neue DGUV Vorschrift 2. Denn Digitalisierung, Vielfalt und Qualifikation sind als gelebte Werte Teil unserer Firmenkultur. Unser Ziel bleibt es, dass Arbeitsschutz nicht nach erbrachten Stunden, sondern nach erzielten Ergebnissen bewertet wird, denn:
ANWANDER-Kunden haben 45% weniger meldepflichtige Unfälle im Vergleich zu den Zahlen der jeweiligen Berufsgenossenschaft.






