Mehr gute Bürokratie wagen
Reform der Sicherheitsbeauftragten: Chance oder Bürokratie-Falle?
Im März 2026 hat der Bundestag neue Regelungen für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (SiBe) verabschiedet, die besonders kleine und mittlere Unternehmen betreffen. Während die Politik von Entlastung spricht, zeigt die im aktuellen Sicherheitsingenieur (05/2026) erschienene Analyse unseres Geschäftsführers Heinz Waldmann, dass die Neuregelung in der Praxis Fragen aufwirft.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Betriebe mit 20 bis 50 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte müssen nur noch bestellt werden, wenn eine „besondere Gefährdung“ für Leben und Gesundheit vorliegt.
- Betriebe bis 250 Beschäftigte: Hier reicht künftig ein einziger Sicherheitsbeauftragter aus, sofern keine besonderen Gefährdungen bestehen.
- Entscheidungsgrundlage: Ob eine solche Gefährdung vorliegt, muss der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) selbst entscheiden.
Das Problem mit der „besonderen Gefährdung“
Der Begriff ist weit gefasst: Das Regelwerk listet knapp 200 Merkmale für besondere Gefährdungen auf. Da bereits psychische Fehlbeanspruchungen an Büroarbeitsplätzen darunter fallen können, dürfte es kaum einen Betrieb geben, der rechtssicher auf Sicherheitsbeauftragte verzichten kann. Kritiker befürchten daher, dass die Neuregelung eher zu mehr statt weniger Bürokratie führt. Sie können die Liste der 200 Merkmale hier einsehen.
Warum Sicherheitsbeauftragte unverzichtbar bleiben
Der Artikel plädiert dafür, den Wert von Sicherheitsbeauftragten nicht an starren Gefahrenmerkmalen festzumachen, sondern an ihrer Rolle für das Unternehmen:
- Kultur-Multiplikatoren: Sie verankern Sicherheit und Gesundheit als Teil der Unternehmenskultur.
- Ehrliches Feedback: Sie dienen als wichtige Schnittstelle zwischen Belegschaft und Führungsebene.
- Entlastung für Führungskräfte: Motivierte SiBe wirken aktiv in die Organisation hinein und unterstützen die Prävention.
Fazit: „Gute Bürokratie“ wagen
Anstatt nur gesetzliche Vorgaben buchstabengetreu umzusetzen, sollten Unternehmen die Gefährdungsbeurteilung als Instrument nutzen, um Zwecke und Mittel sinnvoll abzuwägen. Eine positive Haltung zum Risikomanagement ist im Sinne Max Webers „gute Bürokratie“ – sie schafft Sicherheit durch gelebte Verantwortung statt durch reine Paragrafentreue.




















